Belehrungsbogen

Belehrung über den Umgang mit dem Boot und das Verhalten während der Charter

  • Die Rückgabezeit (9:00 Uhr am Abreisetag) ist verbindlich und darf nicht überschritten werden (bei Überschreitung fallenje angefangene Stunde 50,- € an).
  • das Boot ist besenreinen und beräumt (auch Müll) sowie mit abgezogenen Betten zurück zu geben (andernfalls fallenzusätzliche Kosten bis 50,- € an)
  • Offenes Feuer ist an Bord mit Ausnahme des Herdes und des Holzkohle-Tischgrill mit Lüfter nicht gestattet.
  • An Bord darf nicht geraucht werden.
  • Die Motoren, Tanks und Reservekanister dürfen ausschließlich mit Super-Benzin 95 gefüllt werden
    Verbrauchtes Benzin wird am Ende mit 4,- pro Liter abgerechnet.
  • Bei jedem Starten des Motors ist zu kontrollieren, ob der Kühlwasserkontrollstrahl vorhanden ist, sonst darf das Boot
    nicht gefahren werden! Es droht ein Motorschaden.
  • Bei der Batterie darf es zu keiner Tiefentladung kommen. Hierfür ist die Batterieanzeige zu beachten, welche auf keinen
    Fall unter 11 Volt sinken darf. Für daraus entstehende Havarieeinsätze können Kosten anfallen, welche vom Chartergast
    zu tragen sind. Wir empfehlen jede zweite Nacht eine Marina anzufahren.
  • Gern können Sie mit dem Boot die erste und letzte Nacht auf unsere Kosten in der Chartermarina liegen. Für den
    weiteren Aufenthalt im Heimathafen wird eine Liegeplatzgebühr von 17,- Euro pro Nacht berechnet. (exklusive Strom
    und Wasser).
  • Abhängig vom Verbrauchsverhalten und der Anzahl der Gäste ist spätestens jeden 2.-3. Tag der Fäkalientank zu leeren,
    der Frischwassertank aufzufüllen und der Treibstoff zu überprüfen.
  • Der Fäkalientank ist vor der Rückgabe zu entleeren und der Frischwassertank zu befüllen. Bei nicht entleerten
    Fäkalientank behalten wir uns vor einen Aufwandsausgleich von Euro 95,- Euro nachzuberechnen.
  • Bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen bzw. angesagten Windstärken ab 4 Bft und Gewitter darf nicht
    ausgelaufen werden bzw. ist unverzüglich der nächstgelegene Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
  • Der Gast ist verpflichtet sich selbständig über die Wind- und Wettervorhersagen während seines Urlaubs zu informieren
    und seine Tour entsprechend zu planen.
  • Die Fahrt ist so zu planen, dass eine rechtzeitige Rückkehr zur Charterstation gewährleistet ist.
  • Das Boot darf nicht mit mehr Personen belegt werden als für das Boot zugelassen sind.
  • Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf das Boot nicht gefahren werden.
  • Die Dachkoje muss während der Fahrt immer geschlossen und verriegelt sein.
  • Vor Brückendurchfahrten ist mittels Brückenkamera (falls vorhanden) und durch mitfahrende Personen zu prüfen, ob die
    erforderliche Durchfahrtshöhe gegeben ist.
  • Das Verhalten beim Schleusen ist erklärt worden (theoretische Einweisung).
  • Die Berliner Innenstadt (Funkgebiet) sowie der Landwehrkanal werden als Fahrgebiet ausgeschlossen und dürfen nicht
    befahren werden.
  • Der Chartergast ist über das Verhalten auf dem Wasser belehrt worden und ist in der Lage, das Schiff ordnungsgemäß
    und sicher zu führen. (auch An- bzw. Ablegen und Ankern).
  • Die an Bord befindliche Chartermappe und AGB´s informieren über weitere Rechte und Pflichten des Charterers.
  • Schäden oder Havarien sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen! (Folgecharter).